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EU-Ratspräsidentschaft

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten Reihenfolge.
Für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 hat nun Schweden diesen Vorsitz. Jedes Land setzt in dieser Zeit auch Schwerpunkte für seine Amtsperiode. So hat sich Schweden für die Themen: Sicherheit – Einheit, Wettbewerbsfähigkeit, grüne und Energiewende, demokratische Werte und Rechtsstaatlichkeit entschieden.
Noch mehr zu sweden 2023.eu finden Sie hier: Schwedischer Vorsitz im Rat der Europäischen Union (europa.eu)