Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Europahaus Aurich e.V.
Teilnahme
Grundsätzlich können alle Interessierten an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise auf spezielle Zielgruppen.
Möchten Sie unsere Bildungsstätte als Tagungshaus nutzen, freuen wir uns auf Ihre Belegungsanfrage.
Teilnahmeentgelt
Das Teilnahmeentgelt umfasst, wenn nicht anders vereinbart, die Kosten für die Veranstaltung, ganztägige Verpflegung und Übernachtung. Es ist nicht gestattet, Speisen und Getränke mitzubringen. Exkursionskosten und zusätzlich erwünschte Leistungen werden gesondert berechnet.
Unterkunft
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Doppelzimmern. Auf Wunsch stehen Einzelzimmer gegen Aufpreis zur Verfügung. Handtücher und Bettwäsche werden vom Haus gestellt.
Anmeldung
Sie können sich direkt online auf unserer Homepage anmelden: www.europahaus-aurich.de. So können wir Ihre Angaben rasch und zuverlässig in unser Buchungssystem übernehmen. Das spart Zeit, Arbeit und Papier.
Sie erhalten anschließend an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung, ggf. mit dem Hinweis, dass Sie in die Warteliste eingetragen sind. Die Eingangsbestätigung ist keine Anmeldebestätigung.
Nach erfolgter Buchung melden wir uns nur bei Ihnen, wenn sich Rückfragen zu Ihrer Buchung ergeben, Sie von der Warteliste nachrücken können oder die Veranstaltung nicht stattfindet.
Falls Sie sich nicht online anmelden möchten, nutzen Sie das Anmeldeformular aus dem gedruckten Jahresprogramm, das Sie uns persönlich, per Post oder Fax zukommen lassen können.
Die Anmeldung ist verbindlich. Mit ihr erkennen Sie die AGB an.
Rücktritt/Abmeldung
Für Gruppen und einzelne Teilnehmende sind folgende Ausfallgebühren zu entrichten:
ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmeentgelts,
ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70% des Teilnahmeentgelts,
ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnahmeentgelts
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen.
Diese Regelung gilt nicht bei krankheitsbedingter Absage von Teilnehmenden nach Vorlage der Krankmeldung. In diesem Fall, wie auch bei nicht krankheitsbedingten und zeitlich rechtzeitigen Absagen, ist grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr von 20 € zu entrichten.
Absage durch das Bildungshaus
Muss eine Veranstaltung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund von Krankheit der Referentin/des Referenten abgesagt werden, erstatten wir bereits gezahlte Teilnahmeentgelte in voller Höhe. Weitere entstandene Aufwendungen werden jedoch nicht ersetzt.
Absagen unsererseits aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erfolgen in der Regel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, ob Ihre persönlichen Daten zur Versendung weiterer Informationen elektronisch gespeichert werden dürfen.
Haftung
Ist dem Verein Europhaus - Deutsch-Niederländischen Heimvolkshochschule durch höhere Gewalt die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht möglich (Unwetter, Brand, Streik oder Ähnliches) oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Der/die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Der Kunde / die Kundin haftet gegenüber dem Europahaus - Deutsch-Niederländischen Heimvolkshochschule e. V. für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch ihn/sie selbst verursacht werden. Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen und Wertgegenstände des/r Kunden/-in haftet das Europahaus nicht. Zurückgebliebenes Eigentum des/der Teilnehmenden wird über einen Zeitraum vom 8 Wochen verwahrt und danach an das örtliche Fundamt übergeben. Auf Wunsch wird es auf eigene Kosten und eigenes Risiko nachgesandt.
Stand 01.10.2022
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (BU), der 5 Tage pro Jahr umfasst. Dabei sind Regeln und Fristen zu beachten, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können.
Auf www.bildungsurlaub.de finden Sie die passenden Informationen.
Wenn Sie sich bei uns für einen Bildungsurlaub anmelden, erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn die BU-Anmeldebescheinigung für den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber. Sie enthält die Aktenzeichen der Anerkennungsbescheide für dieses Seminar, darunter immer mindestens die des Landes Niedersachsen, meist auch Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Sollten Sie einen Anerkennungsbescheid für ein anderes Bundesland oder eine Anerkennung nach der Sonderurlaubsverordnung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 3 Monate vor Seminarbeginn, damit eine rechtzeitige Antragstellung unsererseits erfolgen kann.
Teilnehmerwerbung bei Bildungsurlaubsseminaren „Teilnehmende werben Teilnehmende“
Teilnehmende, die nachweislich jemanden für einen Bildungsurlaub werben, erhalten pro geworbener Person eine Gutschrift über 20 € (max. für 5 Teilnehmende).
Voraussetzung ist, dass die werbende Person bereits an einem unserer Bildungsurlaube teilgenommen hat, die geworbene Person noch nie an einem Seminar teilgenommen hat und dass bereits bei der Anmeldung namentlich angegeben wird, durch wen die Werbung erfolgte. Die Werbegutschrift wird vor Ort bei Teilnahme der geworbenen Person ausgestellt, das Guthaben wird zeitnah überwiesen.